
Hier die Meldung von ebay zum Zahngold im Original:
Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:
29,76g Palladium Nugget Altgold * Bruchgold * Zahngold
Wir haben Ihr Angebot beendet, da es den folgenden eBay-Grundsatz verletzt: Koerperteile und sterbliche Ueberreste von Menschen
Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Angebote, welche gegen gesetzliche Vorschriften oder die eBay-Grundsätze verstoßen, nicht auf eBay eingestellt werden. Wir haben die eBay-Gebühren für dieses Angebot Ihrem Verkäuferkonto gutgeschrieben und alle Bieter über die Beendigung des Angebots informiert.
Angebote, die Menschen, menschliche Körper, Teile des menschlichen Körpers, menschliche Fäkalien oder menschliche Ausscheidungen beinhalten, sind auf eBay nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind Artikel, die menschliches Haar enthalten (wie z.B. Medaillons oder Perücken aus Echthaar). Diese dürfen auf eBay angeboten werden.
Den entsprechenden Grundsatz finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/help/policies/remains.html
Da müssen sich die Leichenfledderer wohl was Neues überlegen, denn Metall ist nur Metall, ob es einer im Mund trug oder um den Hals.
Das spaßige daran ist, daß es sich bei dem Angebot gar nicht um Zahngold handelte (war nur ein Tag im Auktionstext), sondern um Palladium aus elektronischen Bauteilen....