Mittwoch, 27. Februar 2013

KWG - Das Ende von Goldschrott?

Es wurde auf diesem Blog ja schon mehrfach orakelt, dass die ReGIERungen nicht lange tatenlos zusehen werden, wenn die Bürger sich ihr eigenes Gold aus Schrott schürfen.
Wie einige jetzt befürchten steht die Umsetzung der entscheidenden gesetzlichen Initiative unmittelbar bevor: Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, kurz KWG.
Lesen wir doch mal ein wenig:

§ 17 Überlassungspflichten

(1) Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Satz 1 gilt auch für Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, soweit sie diese nicht in eigenen Anlagen beseitigen. Die Befugnis zur Beseitigung der Abfälle in eigenen Anlagen nach Satz 2 besteht nicht, soweit die Überlassung der Abfälle an den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger auf Grund überwiegender öffentlicher Interessen erforderlich ist.
Adieu, schöner Ebay Handel mit alten CPUs und Mainboards! Abfall muss zukünftig zur Deponie! Die Porsche der Vorstände dort werden ja schliesslich auch immer teuerer.
Nun könnte man meinen, mit der Formulierung seien ja nur Haushaltsabfälle usw. gemeint. Weit gefehlt. Was Abfall ist, bestimmt ab jetzt der Gesetzgeber. Weitere Lektüre des § 17 führt zu der Erkenntnis, dass man selbst gewerbliche Schrotthändler, sehr stark gängeln will. Nämlich immer dann, wenn das öffentliche Interesse der Tätigkeit eines solchen Bimmelmannes entgegensteht.
Will grob heißen: Ist die örtliche Deponie der Meinung, dass die vagabundierenden Schrotthändler ihnen das Geschäft wegnehmen, können sie sich darauf berufen, daß diese Konkurrenz gegen öffentliches Interesse handelt und untersagt werden muss. Das bedeutet für viele kleine Schrottis ein Problem. Auch werden jetzt die Warenströme weg von ebay und Flohmarkt auf die Deponien umgeleitet, wo der schöne Goldschrott dann auf Nimmerwiedersehen im Rachen der Degussa & Co. landet. Jetzt warten wir nur noch auf ein deftiges Handypfand (meine Schätzung: 50€) und dann  herrscht erst mal wieder Ruhe an der urbanen Goldmine. Wir finden: Das ist Müll!

Hier geht es zur Petition (Abstimmung, neues EU Recht!), bei der jeder Bürger der EU durch Abstimmung seine Meinung zum Thema ausdrücken kann. Einfach mal probieren!

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